Internationaler Ausschuss für die Verhütung von Arbeitsunfällen in der Binnenschifffahrt

Comité International de Prévention des Accidents du Travail de la Navigation Intérieure

International Committee for the Prevention of Work Accidents in Inland Navigation

Die CIPA wurde am 10. Februar 1972 in Luxemburg als internationaler Ausschuss zur Verhütung von Arbeitsunfällen in der Binnenschifffahrt gegründet. Mitglieder des Ausschusses sind staatliche Stellen (Ministerien, Arbeitsinspektionen), Unfallversicherungsanstalten und berufliche Verbände von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, die die Verbesserung und Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Binnenschifffahrt zur Aufgabe haben.

Die CIPA erstellt zur Erfüllung ihrer Aufgabe die CIPA-Regeln. Diese Regeln behandeln immer ein spezifisches Thema, welches aus dem Alltag des Binnenschiffers gegriffen ist. Die Aufarbeitung der Themen erfolgt vom Standpunkt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Vorschriften. Die CIPA- Regeln haben keinen eigenen Rechtsstatus.

Die CIPA-Regeln richten sich an die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Binnenschifffahrt sowie an die zuständigen Behörden und Institutionen. Diese sind aufgerufen, bei der Erstellung von Gesetzeswerken bzw. bei ihrer Mitarbeit an internationalen Regelwerken die Inhalte der CIPA-Regeln zu berücksichtigen.

Entscheidungen werden in der jährlich stattfindenden Vollversammlung getroffen.

Weitere Informationen können der Geschäftsordnung entnommen werden.